STREBEL Ingenieurbüro | Tragwerk/Baustatik und Bauphysik
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Wann und für wen wird der Energieausweis zu Pflicht? Für den Neubau ist es bereits ab Okober 2007 die gültige Vorschrift. Der Energieausweis im Bestand ist bei Verkauf und Neuvermietung auf Anforderung vorzulegen.

 

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